Auf dieser Seiten werden wir Euch immer Infos zum Reiseland Schweiz geben.
Info vom Touring Club Schweiz
- Ab 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren
- Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
- Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
Wer in de Schweiz fährt sollte sich die nachstehenden Änderungen der Verkehrsregelnverordnung, die uns von Alex übermittelt wurden, genau durchlesen. Das erspart unnötigen Ärger. Und glaubt mir. Ich kenne mich da aus.
https://www.comparis.ch/autoversicherung/news/2016/01/strassenverkehrsgesetz-neu.aspx?myid=1KIZ4D99-1KI1X7AW-JFAYUI&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=co-contentnl02-02-2016-de&utm_content=NL-Abonnenten
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http://www.ezv.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de
Tagfahrlicht und
Abblendlicht
Seit dem 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz das
Tagfahrlicht-Obligatorium.
Obligatorisch seit dem 1.
Januar 2014
Das obligatorische Fahren mit Tagfahrlicht
gehört zu den Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes, der Via sicura. Ab diesem
Datum müssen alle Autos mit Tagfahrlicht oder mit eingeschaltetem Abblendlicht
unterwegs sein.
Welche Fahrzeuge unterliegen dieser Verpflichtung?
Bei Motorfahrzeugen sind die Tagfahrlichter oder
die Abblendlichter zu verwenden. Ausgenommen sind andere Fahrzeugarten als
Motorwagen und Motorräder sowie die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr
zugelassenen Motorwagen und Motorräder.
Gut zu wissen
Alle Fahrzeuge, deren Lichter sich automatisch
einschalten, erfüllen diese Vorschrift bereits. Jedes neue Fahrzeug wird
systematisch mit Fahrtagleuchten ausgerüstet. Bei älteren Fahrzeugen dienen die
Abblendlichter als Tagfahrlicht. Es ist jedoch möglich, ein Auto zu einem
späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Tagfahrleuchten auszurüsten, die sich
beim Starten des Motors automatisch einschalten.
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