Montag, 2. April 2018

Aktuelle Infos zum Dieselfahrverbot von meinem FIAT-Autohaus

Nachstehende Zeilen fassen die momentane Situation in wenigen Zeilen
gut zusammen:

Quo vadis, Diesel?
Blaue Plakette? Fahrverbote? Kein anderes Thema wurde in den letzten Wochen in den Medien und an deutschen Stammtischen so heiß diskutiert wie Fahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge. Dabei zeigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von etwaigen Fahrverboten und zeitlich befristeten Einfahrtbeschränkungen, dass eine solche Dramatik gar nicht angebracht ist. Wir haben dabei die wichtigsten Fakten für euch kompakt aufbereitet …mehr dazu hier
Prinzipiell dürfen Kommunen zur Einhaltung der erforderlichen Luftqualität (Grenzwerte für Stickstoffoxide) zukünftig Fahrverbote erlassen. Das Gericht hat allerdings mit Rücksicht auf mögliche negative Auswirkungen auf die Fahrzeugbesitzer (z.B. in Bezug auf Restwerte) auch festgelegt, dass diese Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen.

Welche Fahrzeuge können betroffen sein?
Mit Bezug auf die Referenzfälle in Stuttgart und Düsseldorf erläutert das Gericht, dass Fahrzeuge mit Ottomotoren mit Schadstoffklasse unter Euro 3 (z.B. Euro 1 und Euro 2) mit Fahrverboten belegt werden können. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren gilt dies unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 (z.B. Euro 1 bis Euro 5). Mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit soll jedoch eine phasenweise Einführung erfolgen. Das bedeutet, dass zunächst nur Dieselmotoren bis Abgasnorm Euro 4 unter eine solche Regelung fallen. Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 5 können nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Fahrverbote für Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 6 stehen aktuell nicht zur Debatte. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Welche unserer Fahrzeuge sind demnach betroffen?
Alle unsere Neuwagen, die aktuell produziert und ausgeliefert werden, entsprechen der Schadstoffklasse Euro 6. Basierend auf dem vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind diese Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen. Alle Fahrzeuge, die dieser Norm entsprechen, können also – basierend auf diesem Urteil – nicht mit Fahrverboten belegt werden. Unter Bezugnahme auf die phasenweise Regelung ist festzuhalten, dass Dieselfahrzeuge bereits seit 01.09.2011 die Schadstoffklasse Euro 5 erfüllen müssen. Demnach wären von etwaigen kommunalen Fahrverboten nur Dieselfahrzeuge betroffen, die mindestens 7,5 Jahre alt sind (Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter).

Welche Differenzierung gibt es innerhalb der Schadstoffklassen?
Hierzu werden keine genauen Ausführungen gemacht. Modelle, die die Schadstoffklassen Euro 6 erfüllen, sind nicht von dieser Regelung betroffen. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Unterklassen gemacht, also etwa Euro 6b, Euro 6c oder Euro 6d-TEMP.

Wird mein Auto die „blaue Plakette“ erhalten?
Derzeit ist weder eine Entscheidung zugunsten einer „blauen Plakette“ getroffen worden, noch liegen entsprechende Kriterien für die Vergabe einer solchen vor. Unter Zugrundelegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und der darin geforderten Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist aber davon auszugehen, dass alle Modelle, die die Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen, eine „blaue Plakette“ erhalten würden. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass derzeit kein Regelwerk hierzu existiert und Städte und Kommunen nun erneut mit einer entsprechenden Forderung an den Bund herantreten.

Zukunftsausblick
Mittelfristig betrachtet gehen wir davon aus, dass der Dieselmotor weiterhin eine wichtigere Rolle in Deutschland spielen wird, als es die aktuelle, teilweise unsachliche und wenig faktenbasierte Diskussion erwarten lässt. Die neue Generation der Abgasnachbehandlung sowie die ambitionierten CO2-Ziele werden maßgeblich zu einer rationaleren Herangehensweise führen. Klar ist aber auch, dass es nicht die eine Lösung für zukünftige Antriebsarten geben wird. Auch daher verfolgen unsere Hersteller, allen voran Hyundai und Kia, parallel die Entwicklung und Einführung eines breiten Spektrums an Antriebsformen. Wir sind daher schon heute schon in der Lage, Serienprodukte mit 6 Antriebsformen bereitzustellen: Benzin- und Dieselmotor, Hybrid, Plug-In Hybrid, Elektro und Brennstoffzelle.

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